Fußballvorstand
1.
Dem Abteilungsvorstand gehören an:
a) der Abteilungsleiter
b) der stellvertretende Abteilungsleiter
c) der Koordinator Abteilungsfinanzen
d) der / die Koordinator(en) Sport (männlich, weiblich – sofern Aktive beider Geschlechter
der Abteilung angehören)
e) der Koordinator Veranstaltungen
f) bis zu fünf Beisitzer/Koordinatoren mit geeigneter Funktionsbezeichnung
g) die Mitglieder des jeweiligen - gemäß Jugendordnung gewählten - Jugendausschusses
2.
Die Aufgabenzuordnung regelt ein Geschäftsverteilungsplan, der vom geschäftsführenden Haupt-vorstand zu genehmigen ist. Zur Erfüllung der Aufgaben werden nach Möglichkeit Arbeitskreise gebildet, in die der Abteilungsvorstand weitere Personen mit geeigneter Funktionsbezeichnung berufen kann und diese in den Geschäftsverteilungsplan aufnimmt.