Einladung zur Mitgliederversammlung

Hiermit laden wir gemäß § 11 unserer Vereinssatzung alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung
am Freitag, 28. September 2018, um 19.08 Uhr
in der Eventhalle „Lokomotive“,
Wilhelmstraße 25, 49479 Ibbenbüren herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Totengedenken, Grußworte
  2. Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 06.10.2017 (das Protokoll ist abrufbar unter www.ibb-sv.de Rubrik Verein – Berichte/Protokoll Mitgliederversammlung)
  3. Berichte des geschäftsführenden Hauptvorstandes (Vorsitzender, Koordinator Finanzen, Abteilungsleiter Fußball, Abteilungsleiter Handball), des Ältestenrates, der Finanzprüfer und des Gruppenleiters Rugby
  4. Antrag des erweiterten Hauptvorstandes auf Änderung der Vereinssatzung (Erläuterungen und anschließende Beschlussfassung)
  5. Wahl eines Versammlungsleiters
  6. Entlastung des geschäftsführenden Hauptvorstandes, des erweiterten Hauptvorstandes, der Abteilungsvorstände und des Ältestenrates
  7. Neuwahlen gemäß §§ 13 – 17 der Vereinssatzung
    • Vorsitzende(r)
    • Koordinator(in) Vereinsentwicklung
    • Koordinator(in) Finanzen
    • Koordinator(in) Öffentlichkeitsarbeit
    • stellvertr. Geschäftsführer(in)
    • bis zu fünf Beisitzer(innen)/Koordinatoren(innen) für den erweiterten Hauptvorstand
    • ggf. weitere Neuwahlen für ein Jahr (abhängig von den vorstehenden Wahlen)
    • Vorsitzende(r) Ältestenrat
    • Ältestenrat (4 Personen)
    • Finanzprüfer(in)
    • ggf. Neuwahlen für ein Jahr bei Änderungen in den Abteilungsvorständen
  8. Bestätigung der Wahlen der Jugendversammlungen (Jugendausschüsse)
  9. Ehrungen
  10. weitere Anträge (ggf.) *
  11. Verschiedenes

 

Ibbenbüren, 31.08.2018

Im Namen des geschäftsführenden Hauptvorstandes
Volker Schwabe
-Vorsitzender-

 

Stimmberechtigt und wählbar ist gemäß § 5 der Vereinssatzung jedes Vereinsmitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres! Jüngere Mitglieder können als Gäste teilnehmen.

*) Anträge (Ausnahme: Satzungsänderungen) können bis spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim geschäftsführenden Hauptvorstand eingereicht werden.