Einladung zur Mitgliederversammlung
Hiermit laden wir gemäß § 11 unserer Vereinssatzung alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung
am Freitag, 28. September 2018, um 19.08 Uhr
in der Eventhalle „Lokomotive“,
Wilhelmstraße 25, 49479 Ibbenbüren herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden und Totengedenken, Grußworte
- Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 06.10.2017 (das Protokoll ist abrufbar unter www.ibb-sv.de Rubrik Verein – Berichte/Protokoll Mitgliederversammlung)
- Berichte des geschäftsführenden Hauptvorstandes (Vorsitzender, Koordinator Finanzen, Abteilungsleiter Fußball, Abteilungsleiter Handball), des Ältestenrates, der Finanzprüfer und des Gruppenleiters Rugby
- Antrag des erweiterten Hauptvorstandes auf Änderung der Vereinssatzung (Erläuterungen und anschließende Beschlussfassung)
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des geschäftsführenden Hauptvorstandes, des erweiterten Hauptvorstandes, der Abteilungsvorstände und des Ältestenrates
- Neuwahlen gemäß §§ 13 – 17 der Vereinssatzung
- Vorsitzende(r)
- Koordinator(in) Vereinsentwicklung
- Koordinator(in) Finanzen
- Koordinator(in) Öffentlichkeitsarbeit
- stellvertr. Geschäftsführer(in)
- bis zu fünf Beisitzer(innen)/Koordinatoren(innen) für den erweiterten Hauptvorstand
- ggf. weitere Neuwahlen für ein Jahr (abhängig von den vorstehenden Wahlen)
- Vorsitzende(r) Ältestenrat
- Ältestenrat (4 Personen)
- Finanzprüfer(in)
- ggf. Neuwahlen für ein Jahr bei Änderungen in den Abteilungsvorständen
- Bestätigung der Wahlen der Jugendversammlungen (Jugendausschüsse)
- Ehrungen
- weitere Anträge (ggf.) *
- Verschiedenes
Ibbenbüren, 31.08.2018
Im Namen des geschäftsführenden Hauptvorstandes
Volker Schwabe
-Vorsitzender-
Stimmberechtigt und wählbar ist gemäß § 5 der Vereinssatzung jedes Vereinsmitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres! Jüngere Mitglieder können als Gäste teilnehmen.
*) Anträge (Ausnahme: Satzungsänderungen) können bis spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim geschäftsführenden Hauptvorstand eingereicht werden.