Vereinssatzung der Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V. , gültig ab 28.09.2018

Vereinssatzung

Hinweis im Interesse der Lesbarkeit: Alle in dieser Satzung erwähnten Funktionsbezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu bewerten. Wenn die männliche Form verwendet wird, wird das weibliche Geschlecht mit bedacht bzw. berücksichtigt.

§1

Name und Tradition des Vereins

1.

Der Verein, der die Tradition des im Jahre 1908 gegründeten „Ibbenbürener Fußball-Club" fortsetzt, führt den Namen "Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V." (Kurzform: "ISV").

2.

Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.

3.

Der Sitz des Vereins ist Ibbenbüren.

4.

Die Vereinsfarben sind schwarz-weiß.

...

 

Vereinssatzung der Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V.