Liebe Eltern der Juniorenfußballerinnen und -fußballer,
liebe aktive Seniorenfußballer und Altligisten,

eine außerordentliche Mitgliederversammlung der ISV hat im März 2009 den seitens des Hauptvorstandes erarbeiteten Vorschlag zur Eigenbeteiligung des Vereins und seiner Mitglieder für den Bau des Kunstrasenplatzes mit großer Mehrheit angenommen und damit die Fertigstellung des Platzes in 2009/2010 ermöglicht.

Unser Verein hatte sich mit insgesamt rund EUR 80.000,00 an den Kosten zu beteiligen. Ein Anteil von EUR 30.000,00 konnte über Arbeitsleistungen eingebracht werden, der Restbetrag musste finanziert werden.

In die Arbeitsleistungen wurden die aktiven Seniorenfußballerinnen und -fußballer, die Altligisten und die damaligen A-Junioren bis Jahrgang 1992 eingebunden (pro Mitglied waren 20 Stunden zu leisten).

Für den zu finanzierenden Teil über EUR 50.000 wurden EUR 10.000 durch Sponsoren und EUR 20.000 durch monatliche Zahlungen der Fußballabteilung abgedeckt.

Der Rest von EUR 20.000 ist durch Sonderbeiträge der Fußballjuniorinnen und -junioren, soweit sie nicht an den Arbeitseinsätzen beteiligt waren (also ab Jahrgang 1993) und aller aktiven Fußballerinnen und Fußballer, die nach den Arbeitseinsätzen in den Verein eintreten, zu erbringen. Auf Basis der seinerzeitigen Mitgliederstrukturen wurde der Sonderbeitrag mit monatlich EUR 1,50 (= EUR 18,00 p. a.) für die Dauer von 5 Jahren festgelegt.

Aufgrund zeitlicher Verschiebungen bezüglich des zu finanzierenden Teils, konnten wir in den Jahren 2009 bis 2011 zunächst auf den Einzug des Sonderbeitrags verzichten. Daher wurde dieser bislang zwei Mal (im Dezember 2012 und im Dezember 2013) vereinnahmt. Nunmehr würde im Dezember 2014 der dritte Einzug anstehen.

Der geschäftsführende Hauptvorstand hat jedoch in seiner letzten Sitzung am 10.12.2014 entschieden, den Einzug des Sonderbeitrages auf das 1. Quartal 2015 zu verschieben. Wir werden Sie und euch vor dem Einzug und die folgende Belastung auf den Konten nochmals rechtzeitig informieren.

Aus formellen Gründen möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß §9 unserer Vereinssatzung die Mitgliederversammlung Sonderbeiträge festsetzen / beschließen kann und dass die mit der Beitrittserklärung erteilte Einzugsermächtigung Sonderbeiträge einschließt. Dieses ist dort auch so vermerkt.

Uns ist bewusst, dass durch die länger zurückliegenden Beschlüsse Rückfragen entstehen können. Hierfür stehen Ihnen und euch die bekannten Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung. Zugleich sind wir aber von den seinerzeitigen Beschlüssen überzeugt, da sie den Bau des Kunstrasenplatzes erst ermöglichten.

Volker Schwabe
Vorsitzender 

   
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