Ehrungsordnung der Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V.
Fassung vom 30.09.2013
Hinweis im Interesse der Lesbarkeit: Alle in dieser Ordnung erwähnten Funktionsbezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu bewerten. Wenn die männliche Form verwendet wird, wird das weibliche Geschlecht mit bedacht bzw. berücksichtigt.
§ 1 Grundsatz und Geltungsbereich
Die Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften ihrer Mitglieder un d ih r nahe stehende r Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht seitens der Vereinsmitglieder nicht. Die Ehrungsordnung wird unter Bezugnahme auf die gültige Ver einssatzung vom geschäftsführenden Hauptvorstand erlassen und gilt für alle Mitglieder der Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e. V. Ihre Änderung bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Hauptvorstandes. Die Ehrungsordnung ist den Mitgliedern in geeignet er Form bekannt zu machen, beispielsweise über Vereinsmedien wie die Homepage und /oder Vorstellung in der Mitgliederversammlung.
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